Die Zukunft beginnt jetzt – Gewerbegrundstücke für Schulbetreuung
Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat, dass es ab 2026 schrittweise einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern geben soll. Eine gute Entscheidung, denn bislang gibt es diesen Rechtsanspruch nur für Krippe und Kindergarten. Aber gerade bei schulpflichtigen Kindern stellen sich Eltern oft die Frage, wie sie Beruf und Familie unter einen Hut bringen sollen. Besonders in den ersten Schuljahren ist der Unterricht oftmals frühzeitig zu Ende oder beginnt spät, und Mütter und Väter haben kaum Gelegenheit, einen Halbtagesjob anzunehmen – und schon gar nicht Vollzeit zu arbeiten. Bisher galten die Betreuungsangebote der einzelnen Schulen als freiwillig und sind längst nicht derart ausgebaut, dass ab 2026 oder ein paar Jahre später mit Plätzen für alle Grundschüler zu rechnen ist. Trotz guter Vorsätze wissen viele Kommunen nun nicht, wie sie dieser Verpflichtung nachkommen können. Denn woher sollen sie die Räumlichkeiten oder Gewerbegrundstücke dafür nehmen? Wo kann man anbauen, umbauen, neu bauen?
Worauf es bei Hort und Schulbetreuungsangeboten ankommt
Einer der entscheidenden Faktoren für Betreuungsplätze ist die Lage. Allein aus versicherungstechnischen Gründen, und dazu zählt der Weg vom Schulgebäude zur Nachmittagsbetreuung, sollten die Räumlichkeiten am besten auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe der Grundschule liegen. Ohne dass dabei längere Wege und vor allem Straßenüberquerungen nötig sind. Denn die Kinder müssen das Gebäude zeitnah und ohne Gefahren selbstständig erreichen können. Da Schulen in der Regel nicht außerhalb, sondern zentral in den Städten und Gemeinden verortet sind, um für die meisten Schüler gut erreichbar zu sein, sind häufig auch die umliegenden Flächen bereits bebaut und nicht im Besitz der Kommune.
Viele Gemeinden stehen nun vor dem Problem, innerhalb von kurzer Zeit eine Lösung finden zu müssen, obwohl sie weder ihre Gebäude vergrößern noch nebenstehende Grundstücke miteinbeziehen können. Und die Zeit läuft gegen sie.
Viele Gemeinden stehen nun vor dem Problem, innerhalb von kurzer Zeit eine Lösung finden zu müssen, obwohl sie weder ihre Gebäude vergrößern noch nebenstehende Grundstücke miteinbeziehen können. Und die Zeit läuft gegen sie.
Private Grundstücksbesitzer und Unternehmen mit brachliegenden Gewerbegrundstücken als ideale Lösung für alle Seiten
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