Zwangsversteigerungen – Chancen und Risiken
Des einen Leid ist des anderen Freud. So könnte man Zwangsversteigerungen auf den ersten Blick beschreiben. Allerdings ist es durchaus möglich, dass auch die ehemaligen Eigentümer davon profitieren. Mittlerweile sind Zwangsversteigerungen ein beliebtes Mittel für Käufer, um kostengünstiger an begehrte Objekte zu gelangen. Mehr als 10.000 Termine pro Jahr zählt die Statistik hierzulande. Wir geben einen Einblick, welche Vorteile der Erwerb dieser Immobilien haben kann und welche Risiken Interessenten bedenken sollten.
Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Zunächst einmal handelt es sich bei einer Zwangsversteigerung um ein Vollstreckungsverfahren des Gerichts, wenn der Immobilieneigentümer seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Das ist häufig bei Ehescheidungen, Arbeitslosigkeit oder Krankheit der Besitzer der Fall. Durch die Versteigerung des Objekts oder Grundstücks können die Gläubiger, in der Regel Banken, doch noch an ihr Geld kommen. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen, der objektiv den Verkehrswert der Immobilie ermittelt.
An einer Zwangsversteigerung teilnehmen kann jeder über 18 Jahre, der beim zuständigen Amtsgericht 10 Prozent des veranschlagten Verkehrswertes als Sicherheitsgebühr zahlt und einen gültigen Pass vorlegt. Beim ersten Termin muss das Mindestgebot 7/10 des Verkehrswertes ausmachen. Der Bieterzeitraum beträgt für gewöhnlich zwischen 30 und 60 Minuten. Findet sich kein Käufer, werden weitere Versteigerungstermine anberaumt und die Vorgabe des Mindestgebots fällt nun weg. Außer dem Gebot muss der Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, die Grunderwerbssteuer und den Eintrag im Grundbuch bezahlen.
An einer Zwangsversteigerung teilnehmen kann jeder über 18 Jahre, der beim zuständigen Amtsgericht 10 Prozent des veranschlagten Verkehrswertes als Sicherheitsgebühr zahlt und einen gültigen Pass vorlegt. Beim ersten Termin muss das Mindestgebot 7/10 des Verkehrswertes ausmachen. Der Bieterzeitraum beträgt für gewöhnlich zwischen 30 und 60 Minuten. Findet sich kein Käufer, werden weitere Versteigerungstermine anberaumt und die Vorgabe des Mindestgebots fällt nun weg. Außer dem Gebot muss der Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, die Grunderwerbssteuer und den Eintrag im Grundbuch bezahlen.
Für wen lohnt sich der Erwerb durch Versteigerung?
Wer mit den aktuellen Angeboten und Preisen hadert, kann bei einer Zwangsversteigerung durchaus ein Schnäppchen machen, wenn wenig Mitbieter vorhanden sind. In manchen Fällen liegt der Preis dann weit unter dem Marktwert. Außerdem müssen die Käufer keine Maklercourtage entrichten.
Worauf sollten Sie achten?
Da Sie als Bieter im Vorfeld nicht das Recht auf eine Besichtigung haben, besteht natürlich immer die Gefahr, die "Katze im Sack" zu kaufen. In der Regel bekommen Sie zwar über Gutachten, Exposé und Fotos einen realistischen Eindruck vom Objektzustand, Sie können sich allerdings nicht mit eigenen Augen von der Substanz etc. überzeugen.
Nach der rechtmäßigen Ersteigerung kann es zudem vorkommen, dass der ehemalige Eigentümer nicht freiwillig auszieht und Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen müssen. Ist das Objekt vermietet, gelten nun für Sie alle Rechte und Pflichten des Vermieters im Mietvertrag. Allerdings können Sie von einem einmaligen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das jedoch an eine bestimmte Frist nach Zuschlagserteilung gebunden ist. Wenn Sie weitere Fragen zu den Bestimmungen einer Zwangsversteigerung haben, nehmen Sie gern mit Pfund Immobilien Kontakt auf. Neben der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien finden Sie in Ihrem kompetenten Maklerbüro für den Großraum Stuttgart auch qualifizierte Ansprechpartner für Zwangsversteigerungen.
Tipp: Legen Sie bereits vor der Versteigerung Ihr Gebotslimit fest und lassen Sie sich von Mitbietern nicht zu höheren Geboten anstacheln. Sonst wird aus einer vermeintlich preiswerten Immobilie schnell eine belastende Fehlinvestition. Geben Sie sich geschlagen und warten Sie auf das nächste passende Angebot.
Nach der rechtmäßigen Ersteigerung kann es zudem vorkommen, dass der ehemalige Eigentümer nicht freiwillig auszieht und Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen müssen. Ist das Objekt vermietet, gelten nun für Sie alle Rechte und Pflichten des Vermieters im Mietvertrag. Allerdings können Sie von einem einmaligen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das jedoch an eine bestimmte Frist nach Zuschlagserteilung gebunden ist. Wenn Sie weitere Fragen zu den Bestimmungen einer Zwangsversteigerung haben, nehmen Sie gern mit Pfund Immobilien Kontakt auf. Neben der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien finden Sie in Ihrem kompetenten Maklerbüro für den Großraum Stuttgart auch qualifizierte Ansprechpartner für Zwangsversteigerungen.
Tipp: Legen Sie bereits vor der Versteigerung Ihr Gebotslimit fest und lassen Sie sich von Mitbietern nicht zu höheren Geboten anstacheln. Sonst wird aus einer vermeintlich preiswerten Immobilie schnell eine belastende Fehlinvestition. Geben Sie sich geschlagen und warten Sie auf das nächste passende Angebot.
Immobilie vor der Zwangsversteigerung erwerben
Es besteht auch immer die Möglichkeit, eine zur Zwangsversteigerung ausgeschriebene Liegenschaft vor dem Versteigerungstermin zu kaufen. Dafür müssen alle Gläubiger - zum Beispiel Erbengemeinschaften oder Banken - dem freihändigen Verkauf zustimmen. In diesem Fall bestehen für den Käufer weniger Risiken, in der Regel liegt der Verkaufspreis aber deutlich über dem Verkehrswert.
Prinzipiell empfiehlt es sich, beim freihändigen Verkauf einen Experten wie Pfund Immobilien zurate zu ziehen, um einen guten Preis zu erzielen und ein gerichtliches Verfahren abzuwenden. Aber auch bei einer Zwangsversteigerung kann es für alle Parteien, Gläubiger wie Eigentümer, von immensem Vorteil sein, wenn Sie die Dienste eines erfahrenen Maklerbüros in Anspruch nehmen, um durch dessen Zutun möglichst viele Kaufinteressenten zu gewinnen und am Ende für alle ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Liegt der Verkaufswert über den Forderungen der Gläubiger, erhält der Eigentümer die restliche Summe.
Prinzipiell empfiehlt es sich, beim freihändigen Verkauf einen Experten wie Pfund Immobilien zurate zu ziehen, um einen guten Preis zu erzielen und ein gerichtliches Verfahren abzuwenden. Aber auch bei einer Zwangsversteigerung kann es für alle Parteien, Gläubiger wie Eigentümer, von immensem Vorteil sein, wenn Sie die Dienste eines erfahrenen Maklerbüros in Anspruch nehmen, um durch dessen Zutun möglichst viele Kaufinteressenten zu gewinnen und am Ende für alle ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Liegt der Verkaufswert über den Forderungen der Gläubiger, erhält der Eigentümer die restliche Summe.

