Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und dafür professionelle Hilfe in Form eines Immobilienmaklers einholen möchten, steht es Ihnen grundsätzlich frei, hierfür mehrere Makler zu beauftragen. Schließlich handelt es sich bei dem zu verkaufenden Objekt um Ihr Eigentum. In diesem Fall würden Sie einem oder mehreren Maklern einen sogenannten freien Maklerauftrag erteilen. Dieser ist vollkommen unverbindlich, und Sie können auch selbst tätig werden und Ihre Immobilie vermarkten. Unverbindlich heißt aber auch: Der Makler muss nicht für Sie tätig werden – er kann Ihr Objekt anbieten, muss aber nicht. Verlassen Sie sich gänzlich auf die Leistung des Maklers oder der Makler, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Verkauf stillsteht und sich gar nichts tut.
Logischerweise haben Makler jedoch auch ein eigenes Interesse daran, ein Objekt gewinnbringend zu verkaufen und einen Auftrag erfolgreich auszuführen. Beauftragen Sie aber mehrere Immobilienmakler, könnte es unter Umständen geschehen, dass diese unterschiedliche Angaben zu dem Objekt machen. Selbst, wenn die Angaben alle identisch sind: Aufmerksamen Immobiliensuchenden wird auffallen, dass ein und dasselbe Objekt von verschiedenen Parteien angeboten wird. Das schreckt viele Interessenten ab.