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Energieausweis für Gewerbeimmobilien


Bereits seit 2009 muss bei jedem Verkauf sowie bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeimmobilien dem Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Energieeffizienz vorgelegt werden. Dieser dient zur energetischen Bewertung des Gebäudes und soll zur Einschätzung der Energiekosten sowie möglicher anfallender Sanierungskosten dienen.

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Im Rahmen der energetischen Bewertung eines Gebäudes, ob es nun privat oder gewerblich genutzt wird, können verschiedene Bemessungsverfahren herangezogen werden. Die Vorteile für den Käufer, Mieter oder Pächter liegen auf der Hand: Wie auch bei großen Elektrogeräten soll die Energieeffizienz auf einen Blick festgestellt werden können. Für Gewerbeobjekte lässt sich wahlweise ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellen, der sich jedoch in einigen Aspekten vom Energieausweis für Wohngebäude unterscheidet.

Der Bedarfsausweis basiert auf einem Berechnungsverfahren, das den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Dazu werden der Modernisierungszustand des Gebäudes (gedämmte Außenwände, Wärmeschutzfenster etc.) sowie die Art und das Alter der Heizungsanlage und weitere Kennwerte durch einen Sachverständigen bei einem Vor-Ort-Termin beurteilt. Die Daten werden dabei unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten des Vormieters oder Vorbesitzers ermittelt. Daher lässt der Bedarfsausweis eine gute Vergleichbarkeit mit anderen Objekten zu. Aus den energetischen Schwachstellen des Gebäudes werden zusätzlich Modernisierungsempfehlungen abgeleitet, die ebenfalls in den Energieausweis aufgenommen werden.

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis wird beim Verbrauchsausweis die tatsächlich verbrauchte Energiemenge als Bewertungsgrundlage herangezogen. Die Energiemenge und die Warmwasserbereitung werden in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Deshalb sollten zur Bewertung die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Beim Verbrauchsausweis werden darüber hinaus auch die Energieverbrauchswerte für Kühlung und Lüftung, insofern diese vorhanden sind, sowie der eingebauten Beleuchtung angegeben.

Worauf es zu noch achten gilt:

Prinzipiell bleibt es dem Eigentümer selbst überlassen, welchen Energieausweis er wählt. Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und müssen anschließend erneuert werden. Auch wenn Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, bei dem sich die Energieeffizienz verändert haben könnte, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Vor allem Interessenten sollten zusätzlich beachten, dass zwischen dem tatsächlichen Verbrauch und dem ermittelten Bedarf große Unterschiede bestehen können, weshalb beide Berechnungsverfahren Schwachstellen aufweisen.

Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung des Objekts unaufgefordert vorgelegt werden – das ist für Verkäufer und Vermieter verpflichtend. Aber auch im Exposé des Immobilienmaklers muss bereits eine Auskunft über die energetischen Werte des Objekts gemacht werden. Liegt der Energieausweis mit der Einstufung in Energieeffizienzklassen bereits vor, muss dieser hier ebenfalls veröffentlicht werden. Seit 2014 sind öffentliche Gebäude und private Gewerbeobjekte mit mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr, wie zum Beispiel Supermärkte oder Kinos, zusätzlich verpflichtet, den Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Ausnahmen gibt es hier jedoch auch: Kein Energieausweis wird benötigt, wenn das Gebäude weniger als drei Monate im Jahr genutzt wird, kleiner als 50 Quadratmeter ist oder unter Denkmalschutz steht.

Energieausweis-Pflicht: Wir unterstützen Sie

Bei Beauftragung übernimmt Jürgen Pfund, der erfahrene Makler für Gewerbeimmobilien aus der Region rund um Stuttgart, für Kunden alle Aufgaben, die den Energieausweis betreffen, sodass sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Wahl des passenden Energieausweises, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Dabei arbeiten wir mit erfahrenen Profis zusammen, die den Verbrauch bzw. Bedarf des Gebäudes fachgerecht einschätzen können und auf Basis dessen einen vorschriftsmäßigen Ausweis erstellen. Im Falle eines Alleinauftrages übernimmt Pfund Immobilien die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sogar komplett.
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