Der Vorteil bei der
Miete von Gewerbeflächen liegt im Allgemeinen darin, dass man dadurch flexibel bleiben kann. Junge Unternehmen beispielsweise, die erst schauen müssen, wie sich das Business entwickelt, können bei der Anmietung von Gewerbeimmobilien bei Bedarf unkompliziert in größere Immobilien umziehen. Das kann nötig werden, wenn das Unternehmen wächst und mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Auch ein Standortwechsel (bei Bedarf etwa in Gebiete mit besserer Infrastruktur oder stärkerer Kaufkraft) lässt sich so einfacher realisieren. Wenn es an genügend Startkapital für den Kauf einer Immobilie mangelt, ist die Miete ebenso eine attraktive Option. Sie als Arzt oder Therapeut sollten sich im Vorfeld genau überlegen, ob diese Faktoren auch für Sie relevant sein könnten. Ärzte müssen oder wollen in der Regel ihren Standort nicht wechseln, allein schon, weil der Patientenstamm dadurch „mit umziehen“ müsste. Sich diesen aufzubauen, ist je nach Fachrichtung in den meisten Fällen hingegen kein Problem, da das Therapieangebot im Großen und Ganzen flächendeckend niedriger ist als die Nachfrage. Allerdings werden Gewerbemietverträge für medizinische Gewerbeflächen häufig auch für eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren aufgesetzt. Bei solchen festen Vertragslaufzeiten kann eine vorzeitige Kündigung schwierig werden. Im besten Fall bauen Sie eine Nachmieterklausel in den Mietvertrag ein. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen, sofern Sie einen Nachmieter finden. Da Ihre Praxisgestaltung unter Umständen sehr fachspezifisch ausgerichtet ist, sollten Sie bei der Formulierung der Nachfolgeklausel darauf achten, dass eine Nachvermietung an Fachkollegen möglich ist.
Eine potenzielle Vergrößerung der Praxis ist bei den meisten Heilberuflern der ausschlaggebende Grund, weshalb sie sich zunächst dazu entscheiden, Praxisräume zu mieten, um nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit auf eine größere Immobilie umzusteigen. So ist dann beispielsweise auch die Gründung einer Gemeinschaftspraxis möglich, was vielleicht zu Beginn der Selbstständigkeit keine Option gewesen ist.
Tendenziell überwiegt unter Ärzten und Therapeuten der Immobilienkauf. Dies bietet ihnen weiträumige Freiheiten bei der Gestaltung und für eventuell notwendige Umbauarbeiten. Für viele Gerätschaften sind zum Beispiel Starkstromleitungen notwendig, die unter Umständen erst verlegt werden müssen – die Realisierung neuer Anschlüsse ist bei einer Immobilie, die man besitzt, deutlich einfacher als bei einem angemieteten Objekt. Auch die
barrierefreie Gestaltung spielt vor allem für Heilberufler eine Rolle – für neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Umsetzung sogar Pflicht.