Barrierefreiheit bei Gewerbeimmobilien
Macht man sich im Privaten wohl eher nur dann darum Gedanken, wenn es einen selbst betrifft, müssen Unternehmer auch unabhängig vom „Eigenbedarf“ über das Thema Barrierefreiheit nachdenken. Selbst, wenn es innerhalb der bestehenden Belegschaft noch niemanden gibt, der körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, könnte dies jederzeit eintreffen. So passiert es im Alltag vergleichsweise schnell, dass sich jemand ein Bein bricht und für eine längere Zeit auf Krücken oder andere Gehhilfen angewiesen ist. Auch könnten Betriebe einen neuen Mitarbeiter einstellen wollen, der beispielsweise im Rollstuhl sitzt. Um solchen Mitarbeitern ein angemessenes Arbeitsumfeld zu bieten, sollten Gewerbeimmobilien bestenfalls von vornherein barrierefrei gestaltet sein. Wird darauf kein Wert gelegt, könnte dies entweder recht kurzfristig umfangreiche und zeitaufwendige Umbaumaßnahmen erfordern, oder alternativ können neue Mitarbeiter nicht ungehindert arbeiten, während Kunden oder Geschäftspartner womöglich abgeschreckt sind.
Daher empfiehlt es sich also, schon bei der Wahl der Gewerbeimmobilie auf Barrierefreiheit zu achten. Planen Sie ohnehin einen Umbau oder gar den Neubau einer Gewerbeimmobilie, muss Barrierefreiheit gemäß der Arbeitsstättenverordnung auf Ihrer Agenda stehen.
Daher empfiehlt es sich also, schon bei der Wahl der Gewerbeimmobilie auf Barrierefreiheit zu achten. Planen Sie ohnehin einen Umbau oder gar den Neubau einer Gewerbeimmobilie, muss Barrierefreiheit gemäß der Arbeitsstättenverordnung auf Ihrer Agenda stehen.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Im Ernstfall ist die barrierefreie Gestaltung des Betriebes keine Freiwilligkeit, sondern von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gefordert. Denn diese schreibt vor, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten müssen, der auf deren besondere Bedürfnisse Rücksicht nimmt und entsprechend ausgestattet und gebaut ist. Am wichtigsten ist hierbei, dass vor allem Türen, Notausgänge, Treppen und Sanitärbereiche frei von Hindernissen für gesundheitlich beeinträchtigte Personen sind (ArbStättV §3a Abs. 2). Diese Vorgaben gelten allerdings nur für Unternehmer, die eine Gewerbeimmobilie neu bauen oder an ihrer bestehenden Immobilie umfangreichere Umbaumaßnahmen vornehmen. In letzterem Fall soll in dem Zuge auch gleich ein barrierefreier Umbau realisiert werden.
Was heißt eigentlich Barrierefreiheit im Gewerbe?
Barrierefreiheit im Gewerbe bedeutet, dass die Außenanlagen sowie die Innenräume einer Firma mitsamt der Ausstattung von allen Personen ungehindert genutzt werden können, also auch von solchen, die körperlich bzw. allgemein gesundheitlich beeinträchtigt sind. So können sich beispielsweise mobilitätseingeschränkte Personen in einem barrierefreien Umfeld ohne fremde Hilfe frei bewegen.
Um dies zu gewährleisten, ist der Einbau einer Rampe bei Treppenaufgängen nicht genug. Denn so käme zwar ein Rollstuhlfahrer etwa durch den Eingang, hätte aber bei nicht barrierefreien Sanitäranlagen Probleme, diese zu nutzen. Enge Durchgänge oder ein nicht höhenverstellbarer Schreibtisch zählen darüber hinaus zu den zahlreichen Aspekten, die für Personen mit Einschränkungen Hindernisse am Arbeitsplatz darstellen können.
Um dies zu gewährleisten, ist der Einbau einer Rampe bei Treppenaufgängen nicht genug. Denn so käme zwar ein Rollstuhlfahrer etwa durch den Eingang, hätte aber bei nicht barrierefreien Sanitäranlagen Probleme, diese zu nutzen. Enge Durchgänge oder ein nicht höhenverstellbarer Schreibtisch zählen darüber hinaus zu den zahlreichen Aspekten, die für Personen mit Einschränkungen Hindernisse am Arbeitsplatz darstellen können.
Vorteile für Arbeitgeber bei der barrierefreien Gestaltung des Betriebs
Die barrierefreie Gestaltung eines Unternehmens kommt nicht nur der Belegschaft zugute, sondern selbstverständlich jeder Person, die das Firmengelände besucht. Kunden und Geschäftspartner profitieren also ebenso – und das kann auch in indirekter Weise für den Betriebsinhaber von Vorteil sein: Selbst, wenn Kunden und Geschäftspartner nicht gesundheitlich eingeschränkt sind, macht es einen guten Eindruck, wenn ein Unternehmen seine Räumlichkeiten für jeden uneingeschränkt zugänglich und nutzbar macht. Zudem machen in vielen Geschäftsmodellen Senioren einen Großteil der Kundschaft aus und bringen nicht selten auch viel Kapital mit. Anwaltskanzleien, Restaurants und viele weitere Dienstleister sollten dies stets im Hinterkopf behalten.
Wenn im Firmenumfeld alles sehr gut zugänglich und leicht ausführbar ist, können auch körperlich vollkommen uneingeschränkte Angestellte sicherer und produktiver arbeiten. Es erhöhen sich potenziell sowohl die Sicherheit als auch die Leistung der gesamten Belegschaft, während Fehlerquoten gesenkt werden.
Auch für die Besetzung freier Stellen kann sich ein barrierefreies Gebäude durchaus lohnen. Unternehmer können eine breitere Masse an Bewerbern ansprechen und gänzlich unabhängig von „äußeren“ Gegebenheiten dem Bewerber die vakante Stelle anbieten, der hinsichtlich der Qualifikation und des Persönlichkeitsprofils am besten dafür geeignet ist.
Wenn im Firmenumfeld alles sehr gut zugänglich und leicht ausführbar ist, können auch körperlich vollkommen uneingeschränkte Angestellte sicherer und produktiver arbeiten. Es erhöhen sich potenziell sowohl die Sicherheit als auch die Leistung der gesamten Belegschaft, während Fehlerquoten gesenkt werden.
Auch für die Besetzung freier Stellen kann sich ein barrierefreies Gebäude durchaus lohnen. Unternehmer können eine breitere Masse an Bewerbern ansprechen und gänzlich unabhängig von „äußeren“ Gegebenheiten dem Bewerber die vakante Stelle anbieten, der hinsichtlich der Qualifikation und des Persönlichkeitsprofils am besten dafür geeignet ist.
Fragen zur Barrierefreiheit in Ihrem Betrieb?
Wenn auch Sie planen, eine Immobilie für Ihr Unternehmen bauen zu lassen, an Ihrem Firmengebäude Umbauarbeiten anstehen oder Sie ganz neu auf der Suche nach einer Gewerbeimmobilie sind, sollten Sie sich am besten gleich Gedanken zur Barrierefreiheit machen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben spezielle Leitfäden für Unternehmer herausgegeben, die Ihnen bezüglich der konkreten Umsetzung Hilfestellung geben. Wie bei allen Fragen rund um Gewerbeimmobilien können Sie sich aber auch zum Thema „Barrierefreiheit im Gewerbe“ wieder an das Büro von Gewerbeimmobilienmakler Jürgen Pfund wenden.

