Ob Sie eine Immobilie pachten oder mieten, wird spätestens dann relevant, wenn Sie den jeweiligen Vertrag kündigen möchten, denn hier ergeben sich unterschiedliche Konditionen im Kündigungsrecht. Bei Mietverträgen gibt es grundsätzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, sowohl von Seiten des Vermieters als auch des Mieters. Nach mehreren Jahren Mietdauer verlängert sich die Kündigungsfrist in der Regel. Bei Pachtverträgen hingegen gibt es keine fest vorgeschriebene Kündigungsfrist, sodass diese individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden kann. Ist dies nicht der Fall, gilt eine Frist von sechs Monaten, doch ein Pachtvertrag kann immer nur zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden.
Für Sie als Pächter bedeutet das: Insbesondere, wenn Sie wirtschaftlich von der Nutzung des Vertragsgegenstandes abhängen – was meistens der Fall ist – ist es sehr wichtig, bei Pachtverträgen genau zu überdenken, welche Kündigungsfrist im jeweiligen Fall mindestens bzw. auch höchstens bestehen soll.
Ziehen Sie bestenfalls einen Fachmann zurateBevor Sie einen Miet- oder Pachtvertrag abschließen, sollten Sie diesen im besten Fall von einem Anwalt oder auch einem erfahrenen Immobilienexperten prüfen lassen. Betrauen Sie von vornherein einen professionellen
Gewerbemakler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie für Ihr Unternehmen, können Sie sich umso mehr sicher sein, am Ende einen Vertrag in Ihrem Sinne zu unterzeichnen. Wenden Sie sich diesbezüglich gern an das Büro von Pfund Immobilien. Wir beraten Sie umfassend, ob in Ihrem Fall die Pacht oder Miete die geeignetere Lösung ist und prüfen vorliegende Verträge ausführlich dahingehend, ob Ihre Interessen darin bestmöglich zur Geltung kommen.