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Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt


Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll, informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Makler-Allein-Verkaufsauftrag mit der Firma Jürgen Pfund Immobilien führt und erfolgreich verkauft wird. Folgende Prämien* (inkl. Mwst.) werden ausbezahlt:

  • € 1.500,-- für Bauplätze
  • € 1.000,-- für Häuser und Gewerbeobjekte
  • € 500,-- für Wohnungen


Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
  • Pfund Immobilien kennt das Objekt und Eigentümer nicht.
  • Das Objekt liegt in der Region BK, ES, HN, LB, S, WN.
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
  • Das Objekt wird nicht bereits beworben.
  • Es wird ein Makler-Allein-Verkaufsauftrag abgeschlossen.
  • Empfehlen mehrere Personen denselben Immobilienkunden, gilt der Tipp, der zuerst eingegangen ist.

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.

Unser Tipp:

Gerne dürfen Sie uns mehrere potenzielle Verkäufer melden. Ihre Tipp-Prämie ist nicht limitiert und kann durch erfolgreiche Mehrfachmeldung erheblich gesteigert werden.
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Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis. Der fiktive Tipp kommt als Spende einer gemeinnützigen Organisation zu Gute.
Google-Bewertungen

11 Google-Bewertungen

5,0

Exzellent

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